Was ist „GEMEINSAM GEHT MEHR“?

Zusammen arbeiten und zusammen wachsen. Teamwork ist das Gebot der Stunde. Was innerhalb von Unternehmen bereits zum Erfolg führt, wird nun auch außerhalb immer mehr zum Trend.

Genau diese Entwicklung wird nun mit der Kooperationsförderung „GEMEINSAM GEHT MEHR“ unterstützt. Diese dient als  Starthilfe und Unterstützung bei der Entwicklung neuer Produkte bzw. innovative Leistungsformate.

Was wird gefördert?

Die Kosten für den Zukauf von externen Beratungs- und sonstiger Dienstleistungen. Die Leistungen müssen ausschließlich dem beantragten Kooperationsvorhaben zuordenbar sein. Schwerpunkte sind:

  • Strategie und Zusammenarbeit
  • Beratungs- und Umsetzungskosten (Entwicklung NEUER bzw. wesentlich verbesserter Produkte, Services & Geschäftsmodelle)
  • Kosten zur Markpositionierung und Marktauftritt
  • Beratungs- und Umsetzungskosten Zielgruppendefinition
  • Erschließung neuer Vertriebskanäle und Marketingmaßnahmen
  • Kosten zur Entwicklung neuer Geschäftsprozesse für das Kooperationsvorhaben
  • Bei bestehenden Kooperationen ist das Kooperationsvorhaben nur förderbar, wenn es einen neuartigen und langfristigen Charakter aufweist (d.h. ein neuartiges Produkt-, Leistungs- oder Serviceangebot zur strategischen Zusammenarbeit umgesetzt wird). (www.foerderungen.wkooe.at)
Vorgehensweise:

Das Förderprogramm kann nur mit einem verpflichtenden Beratungsanteil (Variante A ODER Variante B) in Anspruch genommen werden. Folgende Varianten stehen zu Auswahl:

Variante A

Der Kooperations.CHECK ist verpflichtend VOR der Antragsstellung durchzuführen und wird gemeinsam mit erfahrenen Berater*innen bzw. Expert*innen durchgeführt. Zielsetzung, rechtliche Rahmenbedingungen, etc. werden geklärt.

ODER

Variante B

Der verpflichtende Beratungsteil muss mind. 20% der eingereichten Gesamtkosten umfassen. Bertungen sind von Unternhemensberater*innen durchzuführen.

Umsatzleistung

Für die Umsetzung der Kooperation werden Beratungs- und Dienstleistungskosten gefördert, die im direkten Zusammenhang mit der Realisierung stehen. Beispiele sind Kreativleistungen, Erstellung einer Website oder Landingpage, Programmierleistungen für Prototypen, Web-App Entwicklung.

Gefördert werden 50% der Beratungs- und sonstigen Dienstleistungskosten (netto) jedoch max. 1.000 Euro pro aktives WKOÖ Mitglied.

Anmeldezeitraum: 11.05.2022 bis 28.12.2022
Abrechnungszeitraum: bis spätestens 10.05.2023

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